Das einheitliche Patent (Gemeinschaftspatent)

Im Folgenden fasse ich die wesentlichen Eigenschaften von dem einheitlichen Patent (Gemeinschaftspatent), auch EU-Patent genannt, kurz zusammen:

1. Was soll mit dem einheitlichen EU-Patent erreicht werden?

Das einheitliche Patent https://www.epo.org/law-practice/unitary_de.html , offiziell “Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ genannt, aber auch unter den Begriffen EU-Patent oder Gemeinschaftspatent bekannt, soll zentral für alle Länder der Europäischen Union (EU) erteilt und durchsetzbar sein, sowie dessen Rechtsbeständigkeit soll zentral für alle EU Länder angreifbar sein. Im Mai 2016 umfasste die EU 28 Staaten, nämlich AT, BE, BG, CY, CZ, DK, DE, EE, (ES), FI, FR, GB, GR, (HR), HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, (PL), PT, RO, SE, SI und SK mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 500 Million. ES, HR und PL haben die EU Verordnung über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes bislang nicht unterzeichnet.

2. Wann tritt die Verordnung über das einheitliche EU-Patent in Kraft?

Wenn wenigstens 13 EU Länder einschließlich der 3 notwendigen Länder DE, FR und GB die Verordnung ratifiziert haben. Von den 13/3 Ländern haben bis Ende Mai 2016 nur 9/1 Länder ratifiziert.

3. Was muss man tun, um ein einheitliches EU-Patent zu erhalten?

Ein einheitliches EU Patent erhält man durch Einreichung einer europäischen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) https://www.epo.org/index_de.html in Verbindung mit einer innerhalb eines Monats ab Erteilungsdatum auszuübenden Option, dass das europäische Patent als ein einheitliches EU Patent mit Wirkung für alle Länder gelten soll, welche die Verordnung über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes ratifiziert haben. Ausübung der EU-Patent Option lässt weiterhin zu, das europäische Patent in den nicht der EU angehörenden Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) wie bisher zu validieren.

4. Welche Sprachen können verwendet werden?

Die drei offiziellen EPÜ Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch. Abgesehen von möglichen Übergangsregelungen und der Erteilungsvoraussetzung, dass die erteilten Patentansprüche in allen drei EPÜ Amtssprachen im europäischen Patent enthalten sind, werden keine weiteren Übersetzungen erforderlich sein.

5. Wie werden einheitliche EU-Patente durchgesetzt?

Zentral durch Klage beim einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle Länder, welche die Verordnung über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes ratifiziert haben. Das einheitliche Patentgericht umfasst eine Vielzahl von Gerichten erster Instanz und eine gemeinsame Beschwerdeinstanz. Gegebenenfalls, beispielsweise entsprechend der Länder, in denen eine Patentverletzung geltend gemacht wird, können mehrere Optionen für das Gericht erster Instanz innerhalb des einheitlichen Patentgerichts bestehen.

6. Was sind die Kosten für die Aufrechterhaltung eines einheitlichen EU Patents?

Die Jahresgebühren wurden so festgelegt, dass diese den kumulativen nationalen Jahresgebühren derjenigen 4 EPÜ Ländern entsprechen, in welchen europäische Patente am häufigsten validiert wurden. Falls Schutz in weniger als 4 durch das einheitliche EU-Patent erfasste Länder angestrebt wird, kann es wirtschaftlicher sein, die EU-Patent Option nicht auszuüben und stattdessen das europäische Patent in diesen Ländern wie bisher zu validieren.